Fördermöglichkeiten für Unternehmen durch das Qualifizierungschancengesetz
Zielgruppe: Kleinstbetriebe, mittelständische Unternehmen (KMUs), größere Betriebe
Das Qualifizierungschancengesetz („Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“) ermöglicht Betrieben, Fördermittel für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zu beantragen.
Was wird gefördert?
Sowohl die förderfähigen Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgeltzuschüsse können beantragt werden.
Die Förderung ist für sämtliche Schweißerkurse der Metall Akademie Niedersachsen GmbH möglich.
Vorraussetzung:
Der Beschäftigte kann nur gefördert werden, wenn der letzte erworbene Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt, bzw. in den letzten 4 Jahren keine Förderung gemäß 85 SGB 3 erhalten wurde. Darüber hinaus sind nur Weiterbildungen förderfähig, die mehr als 120 Stunden umfassen.
Der Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Aufstiegs BAFÖG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in.
Die Meistervorbereitungskurse an der Metall Akademie Niedersachsen sind über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.
Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier: Aufstiegs-BAföG
Oder Sie schauen sich das Erklärvideo zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an.
Für Arbeitsuchende
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen Arbeitsuchende mit dem Bildungsgutschein. Gefördert werden Lehrgänge, die nach AZAV zugelassen sind.
An der Metall Akademie Niedersachsen ist es daher möglich, die praktische Metallschweißerausbildung über einen Bildungsgutschein fördern zu lassen.
Sie sind arbeitssuchend, verfügen über einen Berufsabschluss oder waren bereits drei Jahre beruflich tätig? Dann informieren Sie sich auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Thema: www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
WiN
Förderaufruf Weiterbildung in Niedersachsen
Zielgruppe: Unternehmen in Niedersachsen
Was wird gefördert:
- Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
- Personalausgaben für die teilnehmende Person an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.
- Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde förderfähig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Falls Sie weitere Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten haben, kontaktieren Sie uns gerne!