Beschreibung
Zielgruppe:
- Metallbaubetriebe im Bereich Herstellung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Drehflügel- und Schiebetoren
Zielsetzung:
Nutzer und Hersteller von Toranlagen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese sicher funktionieren und keine Gefahr für Mensch und Leben darstellen. Die Ersteller dieser Anlagen müssen sich deshalb an geltende Richtlinien und Normen (z.B. Bauproduktenverordnung, Maschinenverordnung oder Produktnorm DIN EN 13241) halten.
Nutzer sind verpflichtet, auf Basis geltender Richtlinien (ASR, DGUV) eine jährliche Wartung an ihren Anlagen durchführen lassen. Durchführende sind i.d.R. die herstellenden
Metallbauunternehmen. Für diese Arbeiten ist eine entsprechende Sachkunde gefordert. Hersteller von Toranlagen, die gleichzeitig Wartungsverträge anbieten, sollten die Sachkunde nachweisen können.
Referent:
Markus Hein
Seminarinhalte:
- Allgemeine Grundlagen (Gesetzliche Vorgaben, Normen, Richtlinien)
- Stand der Technik (BVM-Tore-Richtlinie)
- Prüfung Mechanische und Elektrotechnische Bauteile
- Prüfungsablauf und Prüfberichte
- Kraftmessung und Messgeräte (praktische Durchführung an einer vorhandenen Toranlage)
- Um- und Nachrüstung
- Dokumentation
- Sachkundeprüfung: 26.09.2024 15:30 bis 16:00 Uhr (30 Fragen Multiple-Choice)
Weitere Hinweise:
Sachkundiger kann werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Metallbauer- oder Elektrohandwerk und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung besitzt.
Das Seminar schließt mit einer Sachkundigen-Prüfung ab.
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer einen Sachkundenachweis in Form eines Sachkundigen-Ausweises. Hierzu ist am Seminartag ein biometrisches Lichtbild und eine Kopie des Personalausweises mitzubringen.
Achtung: Anmeldeschluss ist der 06.09.2024
Seminargebühren:
inkl. Seminarunterlage , TN Bescheinigung, Verbrauchsmaterial, Tagungsgetränke und Imbiss)
Teilnahmebedingungen:
Mit der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr grundsätzlich fällig. Sie ist per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Beginn der
Veranstaltung, ohne Abzug fällig. Bei Absage bis eine Woche vor Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung wird
der volle Betrag in Rechnung gestellt.